abslohn.Abrechnung - ELENA
Ab 01.01.2010 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Mitarbeiter monatlich einen elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten erfolgt an eine zentrale Einzugsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Das Ziel des ELENA Verfahrens ist, die Arbeitgeber bei der Erstellung von Bescheinigungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld, etc.) zu entlasten.
Kunden von absLohn.de sind auf der sicheren Seite - wir garantieren Ihnen, daß wir ab Januar 2010 automatisch die entsprechenden Meldungen erstellen und übermitteln. Dieser Service ist im Grundbaustein absLohn.Abrechnung bereits enthalten und verursacht Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
Details zum ELENA Verfahren finden Sie im Internet unter www.das-elena-verfahren.de.




